Bava Kamma 94

Kapitel 94

א ברשות ונגחו שורו של בעל הבית או שנשכו כלבו של בעל הבית פטור נגח הוא שורו של בעל הבית חייב נפל לבורו והבאיש מימיו חייב היה אביו או בנו לתוכו משלם את הכופר ואם הכניס ברשות בעל החצר חייב
1 UND DER O<small>CHS DES</small> H<small>AUSHERRN IHN NIEDERSTÖSST ODER DER</small> H<small>UND DES</small> H<small>AUSHERRN IHN BEISST</small>, <small>SO IST ER ERSATZFREI</small>; <small>WENN ER ABER DEN</small> O<small>CHSEN DES</small> H<small>AUSHERRN NIEDERSTÖSST</small>, <small>SO IST ER ERSATZPFLICHTIG</small>. F<small>ÄLLT ER IN SEINEN</small> B<small>RUNNEN</small><small>UND VERPESTET DAS</small> W<small>ASSER</small>, <small>SO IST ER ERSATZPFLICHTIG</small>. W<small>ENN SICH SEIN</small> V<small>ATER ODER SEIN</small> S<small>OHN DARIN</small><small>BEFUNDEN HAT</small>, <small>SO HAT ER DAS</small> L<small>ÖSEGELD ZU ZAHLEN</small>; <small>HAT ER IHN ABER MIT</small> B<small>EFUGNIS HINEINGEBRACHT</small>, <small>SO IST DER</small> E<small>IGENTÜMER DES</small> H<small>OFES ERSATZPFLICHTIG</small>.
ב רבי אומר בכולן אינו חייב עד שיקבל עליו לשמור:
2 R<small>ABBI SAGT</small>, <small>IN ALL DIESEN</small> F<small>ÄLLEN SEI ER NUR DANN ERSATZPFLICHTIG</small>, <small>WENN ER DESSEN</small> B<small>EWACHUNG ÜBERNOMMEN</small><small>HAT</small>.
ג <big><strong>גמ׳</strong></big> טעמא דשלא ברשות הא ברשות לא מיחייב בעל קדירות בנזקי בהמתו דבעל חצר ולא אמרינן קבולי קביל בעל קדירות נטירותא דבהמתו דבעל חצר
3 GEMARA. Also nur wenn unbefugt, wenn aber mit Befugnis, ist der Eigentümer der Töpfe für die Beschädigung des Viehs des Eigentümers des Hofes nicht verantwortlich, und wir sagen nicht, der Eigentümer der Töpfe habe die Bewachung des Viehs des Eigentümers des Hofes übernommen;
ד מני רבי היא דאמר כל בסתמא לא קביל עליה נטירותא
4 also nach Rabbi, welcher sagt, stillschweigend habe man die Bewachung nicht übernommen.
ה אימא סיפא אם הכניס ברשות בעל חצר חייב אתאן לרבנן דאמרי בסתמא נמי קבולי קביל עליה נטירותא
5 Wie ist nun der Schlußsatz zu erklären: hat er sie mit Befugnis hineingebracht, so ist der Eigentümer des Hofes ersatzpflichtig; also nach den Rabbanan, welche sagen, stillschweigend habe man die Bewachung übernommen.
ו ותו רבי אומר בכולן אינו חייב עד שיקבל עליו בעל הבית לשמור רישא וסיפא רבי ומציעתא רבנן
6 Ferner heißt es weiter: Rabbi sagt, in all diesen Fällen sei er nur dann ersatzpflichtig, wenn er dessen Bewachung übernommen hat. Der Anfangsatz und der Schlußsatz nach Rabbi und der Mittelsatz nach den Rabbanan!?
ז אמר ר' זירא תברא מי ששנה זו לא שנה זו רבא אמר כולה רבנן היא וברשות שמירת קדירות קבל עליו בעל החצר ואפילו נשברו ברוח:
7 R. Zera erklärte: Geteilt, wer das eine lehrte, lehrte das andere nicht. Raba erklärte: Das ganze nach den Rabbanan; wenn mit Befugnis, so hat der Eigentümer des Hofes die Bewachung der Töpfe übernommen, und selbst wenn sie durch den Wind zerbrochen werden.
ח הכניס פירותיו לחצר בעל הבית וכו': אמר רב לא שנו אלא שהוחלקה בהן אבל אכלה פטור מאי טעמא הוה לה שלא תאכל
8 W<small>ENN ER SEINE</small> F<small>RÜCHTE IN DEN</small> H<small>OF DES</small> H<small>AUSHERRN GEBRICHT</small> &amp;<small>C</small>. Rabh sagte: Dies gilt nur von dem Falle, wenn es durch diese ausgeglitten ist, wenn es sie aber gefressen hat, so ist er ersatzfrei, weil es sie nicht zu fressen brauchte.
ט אמר רב ששת אמינא כי ניים ושכיב רב אמר להא שמעתא דתניא הנותן סם המות לפני בהמת חבירו פטור מדיני אדם וחייב בדיני שמים סם המות הוא דלא עבידא דאכלה אבל פירות דעבידא דאכלה בדיני אדם נמי מיחייב ואמאי הויא לה שלא תאכל
9 R. Šešeth sprach: Ich glaube, daß Rabh diese Lehre schlummernd oder schlafend gesagt hat. Es wird nämlich gelehrt: Wer einem fremden Vieh Gift verabreicht, ist beim menschlichen Gerichte frei und beim himmlischen Gerichte schuldig. Dies gilt also nur vom Gifte, das ein Tier nicht zu fressen pflegt, wenn aber Früchte, die es zu fressen pflegt, so ist er auch beim menschlichen Gerichte schuldig; weshalb denn, es sollte sie nicht gefressen haben!? –
י אמרי הוא הדין אפילו פירות נמי פטור מדיני אדם והא קמ"ל דאפי' סם המות נמי דלא עבידא דאכלה חייב בדיני שמים
10 Ich will dir sagen, auch wenn Früchte, ist er beim menschlichen Gerichte frei, nur will er uns lehren, daß er beim himmlischen Gerichte schuldig ist, selbst wenn er ihm Gift, das es nicht zu fressen pflegt, verabreicht hat.
יא ואיבעית אימא סם המות נמי באפרזתא דהיינו פירי:
11 Wenn du aber willst, sage ich: mit Gift ist Aphrazta gemeint, das ebenfalls eine Frucht ist.
יב מיתיבי האשה שנכנסה לטחון חטים אצל בעל הבית שלא ברשות ואכלתן בהמתו של בעל הבית פטור אם הוזקה חייבת ואמאי נימא הוה לה שלא תאכל
12 Man wandte ein: Wenn eine Frau unbefugt in ein fremdes Haus gekommen ist, um Weizen zu mahlen, und das Vieh des Eigentümers ihn gefressen hat, so ist er ersatzfrei, und wenn es zu Schaden gekommen ist, so ist jene ersatzpflichtig. Weshalb denn, man sollte doch sagen: es sollte ihn nicht gefressen haben!? –
יג אמרי ומי עדיפא ממתניתין דאוקימנא שהוחלקה בהן
13 Ich will dir sagen, ist diese Lehre denn bedeutender als unsere Mišna, die wir erklärt haben: wenn es an diesen ausgeglitten ist!? –
יד ודקארי לה מאי קארי לה אמר לך בשלמא מתניתין קתני אם הוזקה בהן שהוחלקה בהן הוא אבל הכא קתני אם הוזקה ולא קתני בהן אכילה הוא דקתני
14 Was dachte sich denn der Fragende? – Er kann dir erwidern: in unserer Mišna heißt es: kommt es durch diese zu Schaden, [was zu erklären ist:] an diesen ausgeglitten, hier aber heißt es: wenn es zu Schaden gekommen ist, es heißt aber nicht durch diese; wahrscheinlich durch das Fressen. –
טו ואידך אמר לך לא שנא
15 Und jener!? – Er kann dir erwidern: es ist einerlei. –
טז ת"ש הכניס שורו לחצר בעה"ב שלא ברשות ואכל חטין והתריז ומת פטור ואם הכניס ברשות בעל החצר חייב ואמאי ה"ל שלא יאכל
16 Komm und höre: Wenn jemand unbefugt seinen Ochsen in einen fremden Hof gebracht und er da Weizen gefressen und Durchfall bekommen hat und verendet ist, so ist er ersatzfrei: hat er ihn aber mit Befugnis hineingebracht, so ist der Eigentümer des Hofes ersatzpflichtig. Weshalb denn, es sollte ihn nicht gefressen haben!?
יז אמר רבא ברשות אשלא ברשות קרמית ברשות שמירת שורו קבל עליו ואפי' חנק את עצמו:
17 Raba erwiderte: Du weisest auf einen Widerspruch hin zwischen einem Falle, wenn es mit Befugnis, und einem Falle, wenn es ohne Befugnis erfolgt ist!? Wenn mit Befugnis, so hat er die Bewachung des Ochsen übernommen, und selbst wenn er erstickt ist.
יח איבעיא להו היכא דקביל עליה נטירותא מהו דנפשיה הוא דקביל עליה או דלמא אפילו נטירותא דעלמא קביל עליה
18 Sie fragten: Wie ist es, wenn er die Bewachung übernommen hat; hat er nur die eigene Überwachung oder auch die allgemeine Überwachung übernommen? –
יט ת"ש דתני רב יהודה בר סימון בנזקין דבי קרנא הכניס פירותיו לחצר בעל הבית שלא ברשות ובא שור ממקום אחר ואכלן פטור ואם הכניס ברשות חייב מאן פטור ומאן חייב לאו פטור בעל חצר [וחייב בעל חצר]
19 Komm und höre: R. Jehuda b. Simon lehrte [im ‘Traktate] von der Schädigung’ der Schule Qarnas: Wenn jemand unbefugt seine Früchte in einen fremden Hof gebracht hat, und ein Ochs von anderwärts kommt und sie auffrißt, so ist er ersatzfrei; hat er sie aber mit Befugnis hineingebracht, so ist er ersatzpflichtig. Wer ist nun ersatzfrei und wer ist ersatzpflichtig?
כ אמרי לא פטור בעל השור וחייב בעל השור
20 Doch wohl der Eigentümer des Hofes ersatzfrei, der Eigentümer des Hofes ersatzpflichtig. –
כא ואי בעל השור
21 (Ich will dir sagen,) nein, der Eigentümer des Ochsen ersatzfrei, der Eigentümer des Ochsen ersatzpflichtig. –